DSGVO - Kerine Angst vor Abmahnungen
Veröffentlicht von Ute Morgenstern in Newsletterwerbung · 2 Juni 2018
Im Grunde ändert sich nichts: eMail Marketing ist nach wie vor gestattet, und auch die Regeln sind im Grunde die gleichen geblieben. Firmen dürfen selbstverständlich kontaktiert werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Angebot für die Firma interessant iat. Sprich: Wenn Sie einen Juwelier kontaktieren, weil Sie ihm Goldschmiedewerkzeug anbieten, ist das völlig in Ordnung. Falls Sie ihm aber Aktien oder Viagra anbieten wollen: Das geht gar nicht!